Wie erfahre ich vorab, welche Kosten entstehen?
Abgerechnet werden ausschließlich tatsächlich erbrachte ärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – einen Pauschalpreis gibt es nicht. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie auf Wunsch eine individuelle, unverbindliche Kostenschätzung auf Basis des geplanten Behandlungsumfangs.
Erstattet meine Krankenkasse die Kosten?
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten in der Regel. Gesetzliche Krankenkassen erstatten nicht – gesetzlich Versicherte sind als Selbstzahler jederzeit willkommen.
Kann ich die Betreuung anpassen oder beenden?
Ja. Die Betreuung ist an keine Mindestlaufzeit gebunden und kann jederzeit für die Zukunft beendet oder in ihrer Intensität angepasst werden. Es besteht keine Verpflichtung zur regelmäßigen Inanspruchnahme – berechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen.
Wie läuft die ärztliche Eignungsprüfung ab?
Sie beantworten vorab einen medizinischen Fragebogen. Anschließend besprechen wir per Video oder vor Ort Ihren Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und aktuelle Laborwerte (über unser Partnerlabor oder Ihren Hausarzt). Erst danach entscheidet sich, welches Programm – und ob eine medikamentöse Therapie – für Sie geeignet ist.
Ist eine Ernährungsberatung Teil der Betreuung?
Beratung zu Ernährung, Bewegung und gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen kann – je nach medizinischem Bedarf und individueller Vereinbarung – Bestandteil der ärztlichen Begleitung sein. Umfang und Häufigkeit legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest.